Projekte

Beratung auf höchstem Niveau
 

Die gesundheitspolitische Situation ist in der Dermatologie komplex und nur mit viel Erfahrung und Fachwissen zu durchdringen. Wichtige Entscheidungsfelder im Versorgungssystem wie die Arzneimittel-Regulation, die digitale Transformation und die Systementwicklung werden von wenigen Experten vorbearbeitet und einer weniger gut informierten Politik und Öffentlichkeit zur Entscheidung angetragen.

 

In dieser Situation ist es essentiell, Fachwissen aus Versorgung, Versorgungsforschung und Verbandswesen zu bündeln und für Entscheidungsvorgänge zur Verfügung zu stellen. DDC bietet dies auf hohem Niveau an.

Einblicke und Ausblicke

Engagement und Beteiligung an vielfältigen Projekten

Nutzenbewertung im G-BA:

Entwicklung eines Argumentationsleitfadens. Das Ergebnis der Zusatznutzenbewertung ist die Entscheidungsgrundlage dafür, wie viel die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für ein neues Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff zahlt.

Digitale Medizin:

Koordination und Mitarbeit bei der Erstellung von Leitfäden, da telemedizinische Lösungen aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken sind. Ziel ist die Sicherstellung einer reibungslosen Einbindung in den Praxisalltag.

Umfrage-Management Dermatologie:

Erstellung und Durchführung von Surveys zu den Themen: Patient Burden, Disease Awareness, Burden of Disease.

Epidemiologische Datenbank:

Aufbau und Pflege von epidemiologischen Datenbanken. Diese geben statistische Informationen über gesundheitsrelevante Daten einer Bevölkerung. Zu den wichtigsten Kennzahlen gehören Lebenserwartung, Inzidenz und Prävalenz von Erkrankungen, Reproduktionsrate und Todesursachen. In den Datenbanken findet man auch Statistiken über Krankenstandstage.

Arzneimitteltherapie:

Mitarbeit, Erstellung, und Herausgabe eines Ratgebers Arzneimitteltherapie in der Dermatologie.

Beratung Prüfausschuss:

Beibringung von Zahlen, Daten und Fakten der modernen Arzneimitteltherapie für einen Prüfausschuss der Selbstverwaltung.

Stellungnahmen im G-BA:

Vorbereitung von Stellungnahmen für den Beratungsprozess, da Ergebnisse daraus in das Verfahren einfließen. Je nach Richtlinie und/oder Thema gehören zu den Stellungnahmeberechtigten beispielsweise Organisationen der Leistungserbringer, Heilberufekammern, Medizinproduktehersteller, pharmazeutische Unternehmen, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Robert Koch-Institut, die Strahlenschutzkommission oder wissenschaftliche Fachgesellschaften.

Start-up Unternehmen:

Beratung in digitaler Technologie und im Bereich künstlicher Intelligenz.

Kontakt

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48683 Ahaus
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